Die einfache Stundenabrechnung
für die Mitarbeiter wird als Grundlage für die Lohnverrechnung ausgedruckt. Hier werden die Abwesenheitszeiten, Überstunden und Zeitausgleich ausgewiesen. Zusätzlich wird noch der aktuelle Urlaubsstand ausgedruckt. Überstunden werden aber nicht weiter auf 50/100 % bzw. LSt-frei/-pflichtig aufgegliedert.
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